Arbeitnehmerkanzlei
WOLF
Hans-Dieter Wolf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
Telefon 0 64 21 / 27 08 16
Telefax 0 64 21 / 27 08 18
Notfall 01 60 / 97 30 14 21
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Kanzleiphilosophie
Ausrichtung
Mit meiner Kanzlei für die Arbeitnehmerseite wende ich mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht an Menschen mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit einem aktuellen, bevorstehenden oder vergangenen Beschäftigungsverhältnis, sei es zu einer Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld, Lohn, Urlaub, Zeugnis u.a.. Somit bin ich Anwalt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, Betriebs- und Personalräte, Studentinnen und Studenten, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie für Arbeitslose, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherte sowie alle sonstigen Leistungsberechtigten im Sozialrecht.
Überdies habe ich sls ehemaliger Krankenpfleger einen medizinfachlichen Zugang für das Medizinrecht. Zuletzt kam das Mietrecht hinzu durch meine Beratung beim Marburger Mieterverein.
Bürogemeinschaft
Nach einem halben Jahrzehnt als Einzelkämpfer und der Etablierung meiner Arbeitnehmerkanzlei habe ich mich im Frühjahr 2008 mit einer anwaltlichen Bürogemeinschaft zusammen geschlossen. Aktuell mit Hauptsitz zur Marburger Adresse Deutschhausstraße 32 sind dies einzelanwaltlich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun und Rechtsanwalt Gunther Specht sowie die Sozietät von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Bernhard Schroer und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Tobias Schulla.
Unsere gemeinsame Philosophie ist ein weit überwiegendes Engagement in den höchstpersönlichen Rechtsbereichen von Menschen mit entsprechend großen Auswirkungen auf das Einzelschicksal. Das heißt, dass es für unsere Mandantschaft häufig nicht um weniger geht als die persönliche Existenz im Arbeits-, Beamten- und Sozialrecht, aber auch im Medizin- und Mietrecht wie auch im Ausländer-, Familien- und Strafrecht. Den daraus sich ergebenden besonderen Anforderungen an unseren anwaltlichen Einsatz werden wir gerne gerecht wie in den anderen von uns betreuten Rechtsbereichen ebenfalls.
Obwohl wir gemeinsame Arbeitsstrukturen nutzen und uns regelmäßig fachlich austauschen und fortbilden, betreiben wir getrennte Kanzleien. Das heißt auch, dass jede Kanzlei für sich selbst verantwortlich ist und alleine haftet.
Innovation
Die herausragende Innovation meiner Kanzlei auf Arbeitnehmerseite besteht in der offensiven, klaren und unmissverständlichen Ausrichtung auf die Beratungs- und Vertretungsbedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Arbeits- und Sozialrecht. Immer noch relativ marktneu ist die Kombination aus fachlicher und mandantenspezifischer Ausrichtung in der hier gewählten Form der Kanzleibezeichnung Kanzlei für Arbeitnehmer.
Kommunikation mit den Bedürfnissen meiner Mandanten
Mit meiner klientelspezifischen Kanzleiausrichtung auf Arbeitnehmer und ähnliche Beschäftigte bediene ich ganz gezielt das anzuerkennende Bedürfnis auf interessenkollissionsfreie und unzweifelhafte Unterstützung. Mit der Festlegung auf die Beschäftigtenseite ist bei der Nachfrage klar, dass Loyalitätskonflikte wegen vormaliger Vertretung als Anwalt der Arbeitgeberseite strukturell ausgeschlossen sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen diese einseitige Vertretung erfahrungsgemäß sehr zu schätzen.
Mit der eindeutigen und professionellen Ansprache der Arbeitnehmerseite darf meine Mandantschaft eine hohe Kompetenz im Arbeitsrecht und anverwandten Rechtsgebieten erwarten. Es realisieren aber auch arbeitnehmerähnliche Personen und Sozialversicherte sowie Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen bis hin zu Gewerkschaften, dass hier eine Anwaltskanzlei auf dem Markt ist, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zum Beschäftigungsverhältnis zugeschnitten ist. Dies gilt einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Belange wie für das Sozialrecht allgemein, für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Beamtinnen und Beamte.
Leistungsspektrum
Mein Leistungsangebot erstreckt sich auf
- die rechtliche Beratung,
- die Vertretung außergerichtlich und gerichtlich
- sowie Schulungen.
Logo
Mein Kanzleilogo, in welchem der Buchstabe „A” angedeutet ist, symbolisiert die Verbindung von Arbeitnehmer im weitesten Sinne, Anwalt und Arbeitsrecht in der Kanzlei für Arbeitnehmer.
Standort
Mit dem Sitz der Kanzlei für Arbeitnehmer in der oberen von zwei Anwaltsétagen in Bürogemeinschaft im Haus Deutschhausstraße 32 biete ich inmitten eines imponierenden Anwaltsspektrums gleichzeitig ein gutes Parkplatzangebot in der Marburger Innenstadt an (Einfahrt über die Uferstraße beim Haus Biegenstraße 46). In der Nähe befindet sich die Bushaltestelle Volkshochschule, über die zahlreiche Buslinien führen.
Vernetzung
Mit meiner Bekanntheit in Gewerkschaftskreisen kann ich auf einen persönlichen Vorteil zurück greifen, da ich sicher mehr als eine dreistellige Zahl von Gewerkschaftssekretären sowie Betriebs- und Personalräten kenne, mit denen ein Austausch möglich ist.
Persönliche Vorstellung
Hans-Dieter Wolf
Jahrgang 1962, verheiratet, 2 Kinder
am Kanzleiort wohnhaft seit 1985
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Kanzlei für Arbeitnehmer, Vorberuf Krankenpfleger
2018 Mieterberatung beim Mieterverein Marburg und Umgebung e.V.
2008 Rechts- u. Fachanwalts-Bürogemeinschaft Deutschhausstraße 32, 2. Stock
2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2004 Kanzleierweiterung
2002 Kanzlei für Arbeitnehmer, Liebigstraße, Marburg
2001 Rechtsanwalt, zunächst nur nebenberuflich
2000-2001 Rechtssekretär bei Gewerkschaft in Osthessen
2000 Rechtsanwalt in arbeitnehmerorientierter Anwaltskanzlei im Ruhrgebiet
1999 diverse arbeitsrechtliche Fortbildungsveranstaltungen für Arbeitnehmer
Fortbildungsveranstaltungen
Fortbildungen 2024:
"Rolle der Rechtswissenschaften und der Justiz in der Weimarer Republik und der NS-Zeit", Vortrag, Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg;
"75 Jahre Grundgesetz", Zeitgeschichtliche Veranstaltungsreihe, Neustadt (Hessen);
"Europa und Rechtsstaat", Referat und Talk, SPD-Ortsverein Marburg-Cappel;
"75 Jahre Grundgesetz: Ist die Demokratie alt geworden?", Vortrag, Marburger Juristische Gesellschaft e.V.
Fortbildungen 2023:
"Aktuelles aus dem Kündigungsrecht",
"Annahmeverzug in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis",
"Die wichtigsten Entscheidungen 2023 (EuGH, BAG) und die Auswirkung",
"Update Betriebsverfassungsrecht",
"Strategien in der Einigungsstelle",
23. Marburger Arbeitsrechtstage, Marburger Anwaltverein;
Fortbildungen Vorjahre (alphabetisch):
- Arbeitsrecht:
Abmahnung, Abfindung, Abwicklungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB, Alter, Änderungskündigung, Änderungsvorbehalt, Antidiskriminierung, Anspruch, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsentgelt, Arbeitsgerichtsverfahren, Arbeitsunfähigkeit, atypische Arbeitsverhältnisse, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Aufklärungspflichten, Ausbildung, Auskunftsanspruch, außerordentliche Kündigung, Ausschlussfrist, Auswahlrichtlinie, Beendigung, Beeinträchtigung, Befristung, Behinderung, Bereitschaftsdienst, Betrieb, betriebliche Altersversorgung, betriebliche Lohngestaltung, betriebliche Übung, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebsänderung, betriebsbedingte Kündigung, Betriebsrat (BR), Betriebsratswahl, Betriebsratsbeschluss, Betriebsrat und Datenschutz, Betriebsrat und Rechtsfähigkeit, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsverhältnis, Chefarzt, Compliance, Datenschutz, Dienstreise, Dienstvereinbarung, Direktionsrecht, Diskriminierung, Eingliederung, Eingruppierung, Einigungsstelle, Einstweiliger Rechtsschutz, elektronischer Rechtsverkehr, Eltern, Elternzeit, Entfristung, Entgeltgleichheit, Equal-Pay, Erziehungsurlaub, Europarecht, Entgeltgleichheit, Entgelttransparenz, Fachanwalt, faktisches Arbeitsverhältnis, Fortbildung, Formular, Freistellung, Freiwilligkeitsvorbehalt, Fremdpersonal, Frist, fristlose Kündigung, Geschäftsführer, Gleichbehandlung, Gleichstellung, Grundrechte, Haftung, Haustarifvertrag, Insolvenz, Insolvenzgeld, Interessenausgleich, Integrationsamt, Internet, Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), Justiz, Kirchen und Arbeitsrecht, Klausel, Kleinbetrieb, Koalitionsvertrag, Kosten, Krankheit, krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung (auch TVÖD), Kündigungsschutzrecht, Kündigungsschutzverfahren, Kurzarbeitergeld, Kunstfehler, Leidensgerechter Arbeitsplatz, Leiharbeit, Lohn, Lohnerhöhung, Leitende Angestellte, Menschenrechte, Menschenwürde, Minderleistung, Mindestlohn, Mitarbeiterkontrolle, Mitarbeitervertretung, Mitbestimmung, Mobbing, Mutterschutz, Nachweis, Namensliste, Nebentätigkeit, Öffentlicher Dienst, Pandemie, Personalakte, Personalrat (PR), Pensionskasse, personenbedingte Kündigung, Presse, Privatisierung, Punkteschema, Qualifiziertes Zeugnis, Rechtsprechung, Rechtsschutzversicherung, Regelungsabrede, Rufbereitschaft, Schadenersatz, Scheinselbstständigkeit, Schmerzensgeld, Schwerbehinderung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Sozialauswahl, soziale Angelegenheiten, Spesen, Tarifautonomie, Tarifeinheit und -pluralität, Tarifvertrag, Teilzeit, Transfergesellschaft, TVöD, Urlaubsrecht, Vererblichkeit, verhaltensbedingte Kündigung, Verjährung, Verrentung, Versetzung, Vertragsmuster, Verweisung, Verwirkung, Vollstreckbarkeit, Widerruf, Widerrufsvorbehalt, Widerspruch, Weiterbildung, Weihnachtsgeld, Werkvertrag, Whistleblower, Wiedereingliederung, Zeugnis, Zulagen, Zuwendung, Zuschläge, Zwangsvollstreckung.
- Beamtenrecht: Urlaub
- Dienstvertragsrecht: Organmitglieder, Geschäftsführer
- Berufsrecht: allgemein, Anwaltsgebührenrecht, Gerichtsgebühren, Werbung
- Europarecht
- Justiz und NS-Vergangenheit
- Mietrecht
- Rechtsschutzversicherung
- Sozialrecht:
Abfindung, Aktivierung, Anrechnung, Arbeitslosengeld I und II, Arbeitsunfall, Aufhebungsvertrag, Bedarfsgemeinschaft, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Beschäftigungsverhältnis, Einkommen, Elterngeld, Fahrtkosten, Fördern und Fordern, Freistellung, Grundsicherung, Geschäftsführer, Härte, Hartz IV, Haushaltsgemeinschaft, Kind, Kindergeld, Rente, Rente mit 63+, Selbstbehauptung, Sozialgeld, Sozialgerichtsverfahren, Sozialversicherung, Sperrzeit, Vermögen, Versicherungspflicht, Widerspruch
- Steuerrecht
-(Hessiches) Verfassungsrecht
- Zivilrecht: Vollmacht
Juristische Ausbildung
2002 Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
1999 zweites juristisches Staatsexamen
1997-1999 Referendariat mit Wahlstation im Arbeitsrecht, Ausbildungsstationen in Frankfurt, Gießen und Marburg, Referendarsprecher, Arbeitnehmerfortbildungen im Arbeitsrecht
1997 erstes juristisches Staatsexamen mit Wahlfach und Hausarbeit im Arbeitsrecht, Praktikum der Hans-Böckler-Stiftung zum Verkauf von Postwohnungen und Arbeitsrecht
1991-1996 Jura-Studium mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt,
erste Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht, Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, gewerkschaftliches Engagement in Tarifkommission und Arbeitnehmerfortbildung, hochschulpolitisches Engagement u.a. als Referent für studentische Hilfskräfte mit erfolgreicher Klagekampagne,
rechtspolitisches Engagement als Sprecher im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) einschließlich Herausgeberschaft der Zeitschrift Forum Recht
Vorhergehende Berufstätigkeit:
bis 1990 Krankenpfleger,
Interessenvertretung für Arbeitnehmer in Personalrat und Gewerkschaft
Veröffentlichungen:
„Studentische und wissenschaftliche Hilfskräften an Hochschulen, Ratgeber”, Roman George/Andreas Staets/Marco Unger/Hans-Dieter Wolf, herausgeg. von GEW, 1. - zur aktuellen 3. Auflage 2011 / 2015 / 2018.
Siehe auch Rechtsinfos auf der Homepage hier
Ältere:
„Arbeitsrecht: Gegängelte SamariterInnen”, Forum Recht 3/94 (Schwerpunkt Kirche und Recht), S. 88-90;
„Hilfskräfte an Hochschulen - Etablierte grauer Arbeitsmarkt im öffentlichen Dienst”, Forum Wissenschaft 3/94, S. 40-43;
„Ungeahntes Weihnachtsgeld für viele Hilfskräfte”, Erziehung und Wissenschaft, Rubrik Recht und Rechtsschutz, 5/94, S. 34, fortgesetzt 6/94, S. 24 = E&W extra, Sommersemester 1994, S. 7;
„Feudalherrschaft der Ordinarien über das sonstige wissenschaftliche Personal”, Forum Recht 2/94, (Schwerpunkt Hochschulrecht), S. 54-55.
Mitgliedschaften:
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI)
Freiwillige Feuerwehr Moischt, Einsatzabteilung und Schriftführer
Geflügelzuchtverein Moischt, Pressewart
Initiative Artenvielfalt Moischt
Marburger Anwaltverein
Moischt mobil e.V.
Rechtsanwaltskammer Kassel
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Vorsitzender SPD-Ortsverein Marburg-Moischt, Schriftführer Marburger SPD
Treffpunkt Komp e.V. (Moischt),
TSV Moischt, Abteilungsleitung Badminton
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi), Ehrennadel für 25 Jahre
Rechtsinfos
Sozialplan für befristet Beschäftigte?
In Sozialplänen ist es für den Betriebsrat möglich, auch für befristet Beschäftigte eine Abfindung zu vereinbaren. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Arbeitgeber Personaleinstellungen nicht selten nur noch befristet vornehmen. Befristete Einstellungen bezwecken häufig, ansonsten geltendes Kündigungsrecht zu umgehen und bei einem Personalabbau Kosten für Abfindungen zu sparen. Erreicht der gesamte Personalabbau allerdings die Größenordnung einer Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG, kann der geringere Arbeitnehmerschutz befristet Beschäftigter wenigstens teilweise einem Ausgleich zugeführt werden. Auch befristet Beschäftigte können somit Ansprüche auf Sozialplanabfindungen haben. Der geringe Arbeitnehmerschutz wird dadurch wenigstens teilweise ausgeglichen.
Wiederholt konnte mit Unterstützung der Kanzlei für Arbeitnehmer von Rechtsanwalt Hans-Dieter Wolf ein entsprechender Sozialplan vereinbart werden. In den im Jahre 2003 geführten Verhandlungen über eine Betriebsänderung monierte der Betriebsrat einer im Landkreis Hersfeld/Rotenburg ansässigen Gesundheitseinrichtung, dass ein von der mittelständischen Arbeitgeberin geplanter Personalabbau größeren Teils durch Auslaufen befristeter Verträge bewerkstelligt werden sollte. Der Betriebsrat hielt es daher für eine Selbstverständlichkeit, dass auch diese Mitarbeiter eine Sozialplanabfindung erhalten. Denn die Arbeitgeberin hatte bei den Einstellungsgesprächen den Betroffenen Hoffung gemacht, das Arbeitsverhältnis jeweils zu entfristen. Obwohl die Einigungsstelle angerufen werden musste, weil die Verhandlungen überwiegend wegen anderer Uneinigkeiten zunächst gescheitert waren, wurde die Regelung vom Vorsitzenden der Einigungsstelle, einem Richter an einem Landesarbeitsgericht, mitgetragen.
Es ist hervorzuheben, dass es juristisch wie in der Praxis sehr umstritten ist, ob Arbeitnehmer mit auslaufenden Befristungen bei einer Betriebsänderung überhaupt mitzählen (dafür: Däubler, § 111 BetrVG, 10. Auflage 2006 Rz. 57, Fitting, § 111 BetrVG, 21. Auflage 2002 Rz. 80; dagegen: Fitting, § 111 BetrVG 23. Auflage 2006 Rz. 80). Dies betrifft sowohl den Interessenausgleich als auch den Sozialplan.
Als die Betriebsparteien im Jahr 2006 aber sodann erneut über eine Betriebsänderung mit Personalabbau verhandelten, bildete der 2003er Sozialplan die Ausgangsbasis. Von einer Abfindung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer kam die Arbeitgeberin nicht mehr los. Der 2003 eingerammte Pflock hielt auch im Jahr 2006.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans-Dieter WOLF,
Kanzlei für Arbeitnehmer, Marburg
Linksammlung
„Studentische und wissenschaftliche Hilfskräften an Hochschulen, Ratgeber”, Roman George/Andreas Staets/Marco Unger/Hans-Dieter Wolf, herausgeg. von GEW, 3. Auflage 2018
Anwaltsportal
Arbeitsratgeber
Arbeitsrecht im Verzeichnis-Sozialrecht
Basiszinsrechner
Bundesarbeitsgericht
Hessenrecht
Hessische Arbeitsgerichtsbarkeit
Hessische Sozialgerichtsbarkeit
Marburger Anwaltverein
Mieterverein Marburg
Ordentliche Gerichtsbarkeit im Landgerichtsbezirk Marburg
Impressum
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2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
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3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Meine Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehe ich keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte der Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte der Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit der informationstechnologischen Systeme und der Technik der Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch mich daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
4. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Meine Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare Kommunikation mit mir ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
-
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei mir gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von mir öffentlich gemacht und bin ich als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffe ich unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei mir gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter wenden.
-
g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Ich verarbeite die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, ich kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeite ich personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person uns gegenüber der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werde ich die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei mir zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden meiner Mitarbeiter oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, treffe ich angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient mir als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen ich eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einhole. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu Produkten oder Leistungen. Unterliegt mein Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in einem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses meines Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist mein berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens aller Mitarbeiter und Anteilseigner.
9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Ich kläre Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person mir personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch mich verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn mein Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen meiner Mitarbeiter wenden. Dieser klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Aus Verantwortungsbewusstsein verzichte ich auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
[ Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Memmingen tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt. ]